Über mich. Britta Reinartz!

Ich mag Menschen. Ich mag Hunde. Und ich liebe die Kommunikation und Arbeit mit beiden!

Jahrelang habe ich als Kommunikationsberaterin in der Werbung Menschen beraten. Seit Beginn meines Studiums bei Canis (Zentrum für Kynologie) im Jahr 2007 hat sich der Schwerpunkt meiner Arbeit auf die individuelle Beratung von Mensch-Hund-Teams verlagert.

Durch mein Studium erlangte ich ein fundiertes Fachwissen in Theorie und Praxis. Und den Anspruch, jede einzelne Mensch-Hund-Beziehung individuell und ganzheitlich zu betrachten, um Ursachen für Problemverhalten zu erkennen und sowohl menschen- als auch hundgerechte Konfliktlösungen zu erarbeiten.

Eine große Verantwortung sehe ich darin, Menschen und ihren jungen Hunden bereits von Anfang an eine gute Basis in der Kommunikation miteinander zu vermitteln, damit es idealerweise gar nicht zu störendem Verhalten kommt.

Denn mein Ziel ist klar definiert: Ich möchte effektives Mensch-Hund-Training bieten, durch welches unser Sozialpartner Hund in der Lage ist, sich umweltsicher und sozialverträglich gegenüber Menschen und anderen Lebewesen zu verhalten und in unserer Gesellschaft seinen Platz zu finden.

Im Juli 2011 habe ich mein Canis-Studium zur Hundetrainerin und Verhaltensberaterin als Absolventin und mit der Zertifizierung durch die Tierärztekammer Schleswig-Holstein erfolgreich abgeschlossen. Diese behördliche Zertifizierung ist bundesweit anerkannt.

Des Weiteren bin ich Mitglied im Berufsverband zertifizierter Hundetrainer e.V. und berechtigt, den BVZ-Hundeführerschein abzunehmen.

Viele anerkannte Fachleute, wie z.B. Michael Grewe, Dr. Dorit Feddersen-Petersen,
Nadin Matthews, Sami El Ayachi und Maren Grote, begleiten mich als Dozenten auf meinem Weg, ermöglichen mir neue Sichtweisen und lassen mich an ihrem umfangreichen Wissen teilhaben. DANKE!
Meine regelmäßigen Fortbildungen zu den unterschiedlichsten Themen empfinde ich als wichtige Grundlage für einen offenen Blick auf die so hochsozialen Mensch-Hund-Konstellationen, welche meine Unterstützung möchten.

Die Tätigkeit einer Hundeschule bedarf seit 01.08.2014 der behördlichen Zulassung. Die ordnungsbehördliche Erlaubnis gem. §11 Abs. 1 Nr. 8ff wurde mir am 25.09.2014 erteilt.

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